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   BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 218/73   

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https://dejure.org/1974,5384
BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 218/73 (https://dejure.org/1974,5384)
BSG, Entscheidung vom 18.12.1974 - 12 RJ 218/73 (https://dejure.org/1974,5384)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 1974 - 12 RJ 218/73 (https://dejure.org/1974,5384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waisenrente - Ende - Einstellungsbescheid - Verheiratete Waise

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 218/73
    Dies ergibt sich äus der Be- ;ründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung sozial- und-beamtenrechtlicher Vorschriften über Leistungen für verheiratete Kinder (BT-Drucks° VI/1516 zu Art° 12 Abs° 2 - S° 6), wo es heißt: " Soweit noch Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren anhängig sind, in denen die Notwendigkeit der Verheiratetenklauseln für die Zeit vor dem l"Juni 1970 in Frage steht, muß sichergestellt werden, daß die Entscheidungen auf verfassungskonformer Grundlage ergehen können° Es ist dagegen nicht geboten, unanfechtbar gewordene Bescheide, die auf der Anwendung verfassungswidriger Vorschriften (hier: der Verheiratetenklauseln) beruhen, rückwirkend aufzuheben (vgl° BVerfGE 20/230 ff), Ein Anspruch ist geltend gemacht werden, wenn seine Eriüllung unter Wahrung der für den Rechtsbereich allgemein geltenden Vorschriften so eindeutig begehrt werden ist, daß nach Lage der Dinge hierüber in Form eines sog°'rechtsmittelfähigen Bescheides zu entscheiden war.
  • BSG, 06.07.1972 - 11 RA 68/72

    Geltendmachung eines Anspruches - Anspruch auf eine Leistung - Geltendmachung vor

    Auszug aus BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 218/73
    Mit dem Begriff "Leistung" in Arto 12 Abso 2 Satz 1 Leistungsw ÄndG ist schon nach dem Wortlaut dieser Vorschrift nur eine solche Leistung gemeint, die durch dieses Gesetz geschaffen werden ist, nicht aber eine solche, die es bereits vor dessen Inkrafttreten (1° Juni 1970; Art° 12 Abs° 1 LeistungsÄndG) gegeben hat (vgl" Urteil des 11, Senats des Bundessozialgerichts -BSG-vom 60 Juli 1972 - 11 RA 68/72 - SozR Nr° 1 zu Art° 12 LeistungsÄndG)° Einen derar»' tigen Anspruch, nämlich den Anspruch auf Waisenrente für eine verheiratete Waise, hat der Klägerxor dem 1, Juni 1970 .nieht geltend gemacht, wie dies Art° 12 Abs° 2 Satz 1 LeistungsändG ausdrücklich verlangt° Dies ist erst nach dem Inkrafttreten des LeistungsÄndG mit Schreiben vom 10° Februar 1971 gescheheno Ergibt schon der Wortlaut der Vorschrift des Art° 12 Abso 2 Satz 1 Leistungsâ- rdG, daß dem Kläger für die streitige Zeit 6 keine Weisenrente einer verheirateten Weise zusteht, wird dieses" Ergebnis zusätzlich'auch noch vom Sinn und Zweck dieser Vorschrift getragen.
  • Drs-Bund, 03.12.1970 - BT-Drs VI/1516
    Auszug aus BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 218/73
    Dies ergibt sich äus der Be- ;ründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung sozial- und-beamtenrechtlicher Vorschriften über Leistungen für verheiratete Kinder (BT-Drucks° VI/1516 zu Art° 12 Abs° 2 - S° 6), wo es heißt: " Soweit noch Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren anhängig sind, in denen die Notwendigkeit der Verheiratetenklauseln für die Zeit vor dem l"Juni 1970 in Frage steht, muß sichergestellt werden, daß die Entscheidungen auf verfassungskonformer Grundlage ergehen können° Es ist dagegen nicht geboten, unanfechtbar gewordene Bescheide, die auf der Anwendung verfassungswidriger Vorschriften (hier: der Verheiratetenklauseln) beruhen, rückwirkend aufzuheben (vgl° BVerfGE 20/230 ff), Ein Anspruch ist geltend gemacht werden, wenn seine Eriüllung unter Wahrung der für den Rechtsbereich allgemein geltenden Vorschriften so eindeutig begehrt werden ist, daß nach Lage der Dinge hierüber in Form eines sog°'rechtsmittelfähigen Bescheides zu entscheiden war.
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Anderes mag vor dem Inkrafttreten des § 48 SGB X am 1. Januar 1981 gegolten haben (vgl. BSGE 36, 45; 39, 34, 37 - vgl. zu § 44 Abs. 1 BVG Nuis-Vorberg "Das Recht der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen" V. Teil, 2. Aufl., 1962 S. 51; für Fortbestehen dieses Rechtszustandes im Rentenversicherungsrecht auch nach Inkrafttreten des SGB X: Verbandskommentar Anm. 2 zu § 1291; Wagner in Koch/ Hartmann AVG Anm. II zu § 68 AVG; Funk in Kasseler Kommentar RdNr. 4 zu § 1291 RVO ).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Mit Ablauf des Monats Dezember 1979 war bereits sein (Stamm-)Recht auf Waisenrente wegen Überschreitens der Einkommensgrenze des damals einschlägigen § 44 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) unmittelbar kraft Gesetzes entfallen, § 69 AVG (BSGE 39, 34, 37; 55, 131, 136).
  • BSG, 23.03.1999 - 4 RA 41/98
    Mit Ablauf des Monats Dezember 1979 war bereits sein (Stamm-)Recht auf Waisenrente wegen Überschreitens der Einkommensgrenze des damals einschlägigen § 44 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) unmittelbar kraft Gesetzes entfallen, § 69 AVG (BSGE 39, 34, 37 [BSG 18.12.1974 - 12 RJ 218/73]; 55, 131, 136).
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